Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist derzeit eine der
großen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Aber
wie oft bei solchen Fragestellungen findet man große
Übereinstimmung und Zustimmung, wenn das Problem abstrakt
benannt wird. Wenn es dann aber konkret an die Problemlösung
geht, finden sich sehr schnell interessierte Kreise, die begründen,
warum es genau an dieser Stelle nicht gehen soll. Dies zieht sich
wie ein roter Faden über alle politischen Ebenen. Sicherlich ein
Grund warum die Bundesregierung von ihrem Ziel jährlich 400.000
Wohnungen zu schaffen noch meilenweit entfernt ist.
Die Stadt Überlingen und alle politischen Gruppierungen haben
sich auf ihre Fahnen geschrieben Maßnahmen zur Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum zu ergreifen. Trotz des Überlinger
Wohnbaumodell, bei dem bei privaten Wohnbaumaßnahmen ein
gewisser Anteil von Sozialquoten erfüllt werden müssen, entbindet
uns dies aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht
Wohnungsbau, insbesondere Geschosswohnungsbau, in
städtischer Verantwortung zu realisieren. Das wir hierbei städtische
und spitälische Flächen entwickeln müssen, liegt angesichts der
derzeitigen Grundstückspreisen in der Natur der Sache. Für das
Plangebiet Rauensteinstraße Ost, welches eine Bebauung in der
unteren Zeile des Grundstücks vorsieht, hat der Gemeinderat schon
im Jahr 2019 durch eine Grundsatzentscheidung und 2021 durch
den Aufstellungsbeschluss die Weichen gestellt. Die jetzt
vorgesehene Erweiterung dieser Fläche, welche die Bebauung der
gegenüberliegenden Straßenseite als Abrundung aufnimmt, wird
von der CDU-Fraktion als sachgerecht angesehen und befürwortet.
Aus unserer Sicht ist das vorliegende Konzept 1 geeignet in die
tiefergehenden Planungen einzusteigen, bei der die jetzt schon
benannten kritischen Punkte eingehend geprüft werden. Wir werden
dann auf der Grundlage eines konkreten Planes in das gesetzlich
vorgesehene Verfahren gehen. Hierbei werden sicherlich, wie in der
jüngsten Vergangenheit bei der Fischerhäuser Vorstadt und beim
B-Plan Rauensteinstraße/Kiblersteige berechtigte Bedenken und
Anregungen berücksichtigt und in die weitere Planung
aufgenommen.
Was uns an der Sitzungsvorlage missfällt, ist der Hinweis, dass
durch die dem Konzept 1 zugrunde liegende Planung die
Erschließung des Flurstücks 2716 ermöglicht wird. Ich darf darauf
hinweisen, dass der Gemeinderat die Bebauung dieser sensiblen
Fläche im Hangbereich der Oberen St. Leonhardstraße bereits im
Jahr 2019 abgelehnt hat und die Verwaltung damit beauftragt hat,
sich bei den weiteren Planungen auf die Bebauung der unteren
Zeile der Rauensteinstraße zu beschränken. Aus Sicht unserer
Fraktion hat sich an dieser Einstellung nichts geändert. Der obere
Hangbereich der Oberen St. Leonhardstraße und im Weiteren auch
der obere Hangbereich der Rauensteinstraße steht für uns aufgrund
der Bedeutung dieser Grün- und Freifläche, als bebaubare Fläche
nicht zur Verfügung. Durch die in der Sitzungsvorlage gewählte
Formulierung der möglichen Erschließung des Flurstücks entsteht
ein anderer Eindruck. Wir beantragen, dass diese Möglichkeit aus
der Konzeptbegründung für das Konzept 1 gestrichen und im
weiteren Verfahren nicht als Option aufgeführt wird, um nicht den
Eindruck eines möglichen Einstiegs durch die Hintertür in eine
Bebauung dieses sensiblen Bereichs zu erwecken.
Zusammenfassend: Die CDU-Fraktion stimmt der Sitzungsvorlage
mit der genannten Einschränkung zu.