Im Nachgang zur Berichterstattung über die Beratung des Gemeinderates über eine
Änderung des Bebauungsplans Schreibersbildstraße/Seehaldenstraße ist darauf
hinzuweisen, dass der bestehende Bebauungsplan, wie Bürgermeister Thomas
Kölschbach in der Ratssitzung berichtet hat, neun Normenkontrollverfahren vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestanden hat und nach Überzeugung
des Gerichts bislang keine grundlegenden Rechtsfehler aufweist. Nachträgliche
Änderungen eines rechtsgültigen Bebauungsplans unterliegen strengen rechtlichen
Vorgaben und lassen sich nicht ohne weiteres so verwirklichen, dass weiterhin
Rechtssicherheit besteht und mögliche neue Haftungsrisiken für die Stadt vermieden
werden. Deshalb hat der Gemeinderat auf Initiative der CDU beschlossen, dass die
Verwaltung beauftragt wird, eine Änderung unter Berücksichtigung von
Haftungsrisiken zu überprüfen und – soweit rechtssicher möglich – einen
Lösungsvorschlag auszuarbeiten. Nicht mehr und nicht weniger. Erst wenn es eine
rechtssichere Lösung gibt, die keine unvertretbaren Haftungsrisiken birgt, lässt sich
eine wünschenswerte Abänderung zum Wohle der Allgemeinheit beraten und
verwirklichen.


Für die CDU
Dr. Alexander Bruns