1. Die Stadtverwaltung wird ersucht, die städtischen und spitälischen Potenziale zur Aufforstung, Nachforstung und Erstaufforstung , auch als CO²-Speicher, zu erheben.
Diese Ergebnisse sollen dann dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Veranlassung mitgeteilt werden. Ziel ist dabei auch als Kommune einen Teilbeitrag einer klimatischen Verbesserung beitragen zu können.
2. Die Stadtverwaltung wird ersucht zu erheben, inwiefern der heimische Wald hinsichtlich der zu pflanzenden Baumsorten weiter ausgestaltet oder gar vorbeugend umgebaut werden muss, um den sich ändernden klimatischen Bedingungen und den vermehrt auftretenden Schädlingen gegenüber besser gewappnet zu sein.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch die privaten Waldeigentümer im kommunalen Bereich hinsichtlich der staatlichen Fördermittel im Forstbereich offensiv zu informieren und förderfähige Maßnahmen ausdrücklich anzuregen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen städtischen und spitälischen Bauvorhaben, auch aus den vorgenannten Gründen, regelmäßig die Möglichkeiten einer vermehrten Verwendung des Werkstoffes Holz zu prüfen.
5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt sich zu diesem Thema intensiv mit den übergeordneten Verwaltungen in Landkreis, Regierungspräsidium, Land und Bund zur Fördermitteln und Informationen auszutauschen und hierüber regelmäßig im Gemeinderat zu berichten.
BEGRÜNDUNG:
Zu 1. und 2.:
In Ziffer C.2.5 des „IPCC-Sonderbericht 1,5°“ wird auf die Mehrung der globalen Waldfläche als Mittel zur Minderung der globalen Erwärmung hingewiesen. (Siehe Anlage 1) https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/spm/
Die weltweite Aufforstung von Wäldern wäre auf einer Fläche von 0,9 Milliarden Hektar möglich und könnte so zwei Drittel der vom Menschen verursachten CO2 -Emissionen aufnehmen. Dies wäre die effektivste Maßnahme gegen den Klimawandel. Zu diesem Schluss kommt eine aktuell in „Science“ publizierten Studie der ETH Zürich.
Auch der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung bezieht in Kapitel 5.6 forstliche Maßnahmen ausdrücklich mit ein. (Siehe Anlage 2 ) https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_b f.pdf)
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzplans und der Erreichung der Klimaziele 2030 sowie ihre Finanzierung werden derzeit zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Das BMEL war das erste Ressort, das ein Maßnahmenpaket vorgelegt hat. Darin sind Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der CO2-Senke in der Wald- und Holzwirtschaft enthalten. Der Kabinettausschuss Klimaschutz wird hierzu voraussichtlich noch im Jahr 2019 eine Beschlussvorlage für das Kabinett vorlegen.
Zu 3.:
Die Erstaufforstung ist schon seit langem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes förderfähig. (Siehe Anlage 3) Die Fördermöglichkeiten müssen jedoch besser ausgeschöpft und privaten wie kommunalen Waldbesitzern gegenüber besser verdeutlicht werden.
Zu 4.:
Laut „ForstBW“ kann bereits ein Einfamilienhaus aus Holz das Klima um bis zu 80 Tonnen CO2 entlasten. Selbst bei einem Steinhaus bindet allein der Dachstuhl dauerhaft rund acht Tonnen CO2. Eine Steigerung der Holzverwendung insbesondere im Bau erhöht langfristig den Kohlenstoffspeicher und wirkt unmittelbar positiv auf das Klima.
Allgemein:
siehe Anschreiben des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Referat 515, Nachhaltige Waldbewirtschaftung, Holzmarkt vom 02.08.2019
Überlingen, 25.09.2019
die CDU Fraktion