Kapuzinerkirche
Der Gemeinderat hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Grundsatzbeschluss über das zukünftige Nutzungskonzept für die Kapuzinerkirche gefasst. Der Grundsatzbeschluss schafft die Voraussetzungen für die Beantragung von Zuschüssen in der Größenordnung von rund 1,8 Mio. Euro aus Städtebauförderungsprogrammen. Ziel ist eine ganzjährige Nutzbarkeit der Kapuzinerkirche als Ort für private, öffentliche und kulturelle Veranstaltungen. Sommertheater, Kultur im Kapuziner und die Nutzung durch Vereine sollen möglich bleiben. Dazu soll eventuell ein Master-Betreiber eingesetzt werden. Nachdem in den Vorberatungen im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Kritik an der vorgeschlagenen baulichen Gestaltung und am Nutzungskonzept geäußert worden war, hat man sich im Gemeinderat auf Vorschlag der CDU-Fraktion darauf verständigt, den Beschluss als Grundsatzentscheidung zu fassen. Aufgrund des dadurch möglich gewordenen einstimmigen Beschlusses können Zuschüsse beantragt werden, und es bleibt Spielraum für die konkrete Ausgestaltung des Nutzungskonzepts. Bauliche Fragen bleiben späterer Beratung und Beschlussfassung vorbehalten.
Redaktionsstatut für das Hallo Ü
Der Gemeinderat hat das Redaktionsstatut für das Amtsblatt „Hallo Ü“ dahingehend geändert, dass künftig während der sechswöchigen Sperrfrist vor Wahlen der Abdruck von Kontaktdaten und Terminankündigungen für Veranstaltungen möglich wird. Die von der Verwaltung angestoßene umfassende Überarbeitung des Redaktionsstatuts war im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales vorberaten worden. Mangels Beschlussreife der Sitzungsvorlage konnte die Totalrevision allerdings vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden. Auf Anregung der CDU verständigte man sich nunmehr auf den dargelegten Kompromiss im Sinne einer Übergangslösung, der im Gemeinderat einhellige Zustimmung fand.
Fahrradschutzstreifen in der Aufkircher Straße
Die Prüfung der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Aufkircher Straße geht in die nächste Runde. Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr hat am 19.07.2021 über eine künftige Einrichtung und mögliche Varianten eines Schutzstreifens für Radfahrer in Fortsetzung des bestehenden Streifens im Dorf beraten. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben keinen Schutzstreifen oberhalb der Einmündung der Breitlestraße, wenn die dort bestehenden Parkplätze auf der Straße erhalten bleiben, weil sonst zu wenig Platz für den Kraftfahrzeugverkehr verbleibt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob eine Einziehung der Parkplätze auf der Straße durch die Einrichtung von zusätzlichen Kurzzeitparkplätzen auf dem Parkplatz Aufkircher Straße/Ecke Breitlestraße zumindest teilweise kompensiert werden kann oder ob der Schutzstreifen unter Umständen erst oberhalb der durch die vorhandenen Parkplätze bedingten Engstelle eingerichtet werden kann.