Haushalt 2020 – Antrag auf Zuschuss für die Überlinger Tafel

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Überlingen die vom Caritasverband für das Dekanat Linzgau e.V. betriebene Überlinger Tafel für die Jahre 2020 – 2024 mit einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr bezuschusst.

Begründung:

Die Überlinger Tafel ist ein Unterstützungsangebot der Caritas für Menschen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeberechtigte. Durch Tafelberechtigungsscheine erhalten Tafel-Berechtigte die Möglichkeit, einmal in der Woche Lebensmittel zu einem symbolischen Preis zu kaufen. Die Tafel wird durch vier festangestellte Fahrer, eine Reinigungskraft, ca. 45 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und ein fünfköpfiges Leitungsteam getragen. Im Jahr 2018 haben 38 Betriebe und Geschäfte Waren für die Verteilung durch die Tafel zur Verfügung gestellt. Damit leistet die Tafel einen essentiellen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation vieler bedürftiger Überlingerinnen und Überlinger. Die Tafel hatte nach Angaben der Caritas-Geschäftsführung in den vergangenen Jahren regelmäßig ein Defizit. Im vergangenen Geschäftsjahr belief sich das Defizit unter anderem aufgrund gestiegener Personalkosten auf einen Betrag in Höhe von rund 18.000 Euro. Wie beim Tätigkeitsbericht der Geschäftsführerin des Caritasverbandes Linzgau e.V. Petra Demmer bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 23. Oktober 2019 deutlich wurde, ist die Tafel insbesondere angesichts künftig anstehender Einschnitte in die Zuweisung kirchlicher Mittel infolge des Mitgliederschwundes in der katholischen Kirche dringend auf eine Unterstützung durch die Stadt Überlingen angewiesen. Der Betrag in Höhe von 10.000 Euro leistet einen Beitrag zur Abmilderung der prekären Finanzlage. Die Bezuschussung für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren bietet der Caritas die notwendige Planungssicherheit. Sollte die Annahme des Antrags wider Erwarten den Schuldenstand oder den Haushalt der Stadt nicht unerheblich beeinflussen (§ 20 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Überlingen), wird eine Gegenfinanzierung durch entsprechende Kürzung beim Aufwand für Rechtsberatung vorgeschlagen. Sollte das nach Überzeugung der Verwaltung gemäß der Gesetzeslage nicht durchführbar sein, wird die Verwaltung gebeten, einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Aufbringung der erforderlichen Mittel zu unterbreiten.

Überlingen, 6. November 2019

Christlich Demokratische Union

Gemeinderatsfraktion