Antrag der CDU zur Prüfung der Aufstellung von Bebauungsplänen in der Innenstadt, Altstadt von Überlingen.

Im Bereich der Überlinger Altstadt, d.h. innerhalb einer Abgrenzung zwischen den Stadtgräben und dem See ist eine baurechtliche Beurteilung derzeit überwiegend nur nach Einfügen gemäß § 34 BauGB möglich.


Die Beurteilung von möglichen Toleranzen zeigen sich dabei für alle Beteiligten wiederholt problematisch und nicht immer eindeutig. Die Erstellung und Bearbeitung von Bebauungsplänen ist daher zukunftsorientierte Abhilfe für die Eindeutigkeit für Bürger, Planer und Behörden. Entsprechend dem BPlan „Altstadt, Hafenstrasse Schulstrasse“ vom 15.10.2020, regen wir an im westlich angrenzenden Bereich „Altstadt Landungsplatz, Grabenstrasse, Christophstrasse“ mit Aufstellungsbeschluss bereits jetzt zu beginnen. Die Prüfungen der restlichen Quartiere sollen ermittelt und dargestellt werden.
Die Begründung ergibt sich bereits aus der Darstellung.


Wir bitten um Prüfung, Darstellung und Bericht.


Für die CDU, Jörg Bohm
Überlingen, 26.04.2021