Im Bereich der Überlinger Altstadt, d.h. innerhalb einer Abgrenzung zwischen den Stadtgräben und dem See ist eine baurechtliche Beurteilung derzeit überwiegend nur nach Einfügen gemäß § 34 BauGB möglich. Die […]
Im Bereich der Überlinger Altstadt, d.h. innerhalb einer Abgrenzung zwischen den Stadtgräben und dem See ist eine baurechtliche Beurteilung derzeit überwiegend nur nach Einfügen gemäß § 34 BauGB möglich. Die […]